Bestattungsarten
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist in Bayern immer noch die meistgewünschte Bestattungsart. Dies liegt an der Tradition, dass die meisten Familien Erdgrabstätten besitzen die von Generation zu Generation übertragen werden. Die Ruhezeiten betragen je nach Bodenbeschaffenheit zwischen sieben und zwanzig Jahre. Nur nach dieser Zeit kann wieder eine Erdbestattung vorgenommen werden. In den Satzungen der Friedhofsverwaltung wird festgelegt wer eine Grabstätte erwerben kann.
Im Regelfall darf davon ausgegangen werden, dass man in der Stadt oder Gemeinde in der sich der Wohnsitz befindet, eine Grabstätte erwerben kann. In Einzelfällen in denen Friedhöfe nur noch wenig freie Flächen zur Verfügung haben, sind besondere Einschränkungen möglich.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist mittlerweile in den städtischen Gebieten eine echte Alternative. Vor allem für Personen, deren Angehörige nicht in unmittelbarer Nähe wohnen und sich somit nicht um die Grabpflege kümmern können. Das Bestattungsgesetz in Bayern schreibt jedoch vor, dass nur derjenige feuerbestattet werden darf, der zu Lebzeiten dies eigenhändig niedergeschrieben hat, oder dessen Angehörige ersten Grades (Ehegatte, Kinder, Enkel) dies anordnet. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung in fast jeder Aussegnungshalle durchgeführt werden, an dieser muss kein Krematorium angeschlossen sein.
In Einzelfällen, in denen die nächsten Angehörigen nicht erreichbar sind, kann die Trauerfeier auch nach der Einäscherung mit der Urne durchgeführt werden. Die Beisetzung der Urne kann in einem Erdgrab, in einem Urnengrab, in einer Urnennische, anonym oder auf hoher See erfolgen. In Deutschland ist es nicht gestattet die Urne zuhause beizusetzen oder aufzubewahren.
Seebestattung
Der Seebestattung geht eine Feuerbestattung voraus. Eine erneute Willenserklärung zur Beisetzung auf hoher See ist nicht mehr nötig. Die Urne wird zum gewünschten Abfahrtshafen transportiert und dort in eine Salzkristallurne umgefüllt. Nach 24 Stunden hat sich diese im Wasser vollständig aufgelöst. Sie können auf allen Schiffen der Deutschen See- Bestattungs- Genossenschaft e.G. deren Mitglied wir sind, an der Urnenbeisetzung auf hoher See teilnehmen oder uns beauftragen, die Urne ohne Ihre Begleitung beizusetzen. Nehmen Sie an der Urnenbeisetzung teil, dann bahren wir die Urne während der Fahrt zur Versenkungsstelle in dem Salon des Schiffes auf.
Auf Wunsch bestellen wir einen dekorativen Blumenschmuck. An der Beisetzungsstelle angekommen, spricht der Kapitän einige Worte des Abschieds und übergibt nach seemännischen Brauch die Urne dem Meer. Selbstverständlich umrahmen wir die Zeremonie mit der gewünschten Musik. Der Kapitän ermittelt dann die Position der Beisetzung und macht eine Eintragung in das Schiffstagebuch, die Sie später als Urkunde erhalten. Eine Beisetzung auf bayerischen Seen ist zur Zeit nicht gestattet.
Überführungen
Bei unserer kosmopolitischen Gesellschaft ist es oft nötig, Verstorbene in Ihren Heimatort zu überführen. Wir sind im Bundesverband der Bestatter in Deutschland eingebunden und haben somit in allen Städten und Gemeinden kompetente Ansprechpartner die uns im Trauerfall kollegial unterstützen. Diese Überführungen werden mit modernen Bestattungskraftwagen durchgeführt. Durch unseren eigenen Fuhrpark ist es uns möglich, schnell und preiswert diese Leistungen zu erbringen.
Bei Überführungsfragen wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir machen Ihnen hierbei gerne ein Angebot. Sollte der Todesfall im Ausland eingetreten sein vermitteln wir die Rückführung mit den einzelnen Fluggesellschaften und Konsulaten.


