Erdbestattungenin und um München - traditionelle Beisetzung

Sarg mit Blumenschmuck

Erdbestattung – Voraussetzung und Ablauf

Die in Bayern älteste Bestattungsart ist die Erdbestattung, denn die meisten Erdgrabstätten werden innerhalb der Familie von Generation zu Generation übertragen. Die Ruhezeiten betragen je nach Bodenbeschaffenheit zwischen sieben und zwanzig Jahren. Nach dieser Zeitspanne darf eine weitere Erdbestattung vorgenommen werden.

In den Satzungen der Friedhofsverwaltung ist festgelegt, wer zum Erwerb einer Grabstätte berechtigt ist. Im Regelfall ist der Ankauf in der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnsitzes gangbar. In Einzelfällen, in denen Friedhöfe wenig freie Flächen zur Verfügung haben, sind besondere Einschränkungen möglich.


Diese Art der Beisetzung kann in Bayern ausschließlich auf dem Friedhof und frühestens nach 48 Stunden und bis spätestens nach acht Tagen durchgeführt werden. Bei Überschreitung der Bestattungsfrist wird eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung benötigt. Sie können zwischen unterschiedlichen Sargmodellen wählen – von schlichter Kiefer über Eichenholz bis hin zu edlen Harthölzern.

Zusätzlich führen wir Särge mit Zinkeinsätzen für Überführungen in das Ausland mit Bestattungskraftwagen oder Flugzeug. Bevor der Leichnam in den Sarg eingebettet wird, werden folgende Schritte in Würde und Andacht vorgenommen: hygienische Versorgung, Waschung, Frisieren und Ankleiden.


Das Grab wird ein bis zwei Tage vor der Beisetzung durch das Friedhofspersonal geöffnet und vor der Feierlichkeit die gewünschten Blumen bzw. Grabschmuck arrangiert. Die in Auftrag gegebenen Sterbebilder können in der Aussegnungshalle ausgelegt oder verteilt werden. Auch dieses Detail übernehmen wir für Sie. Der Ablauf der Beerdigung vollzieht sich wie folgt:

  • Optional Eintragung ins Kondolenzbuch
  • Beginn der Trauerfeierlichkeit mit Musik
  • Aussegnung/Trauerrede mit Geistlichen oder weltlichen Redner
  • Optional Ansprache eines Familienmitgliedes oder Freundes
  • Optional ein weiteres Musikstück
  • Trauerzug zum Grab
  • Absenkung des Sarges
  • Abschließende Worte des Zelebranten
  • Optional musikalische Umrahmung am Grab
  • Verabschiedung vom Verstorbenen mit Erde, Weihwasser und Blumen
  • Beileidsbezeigungen der Trauergäste
  • Optional Einladung zum Trauermahl
  • Verschließen des Grabs/ Arrangement der Blumen/ Aufstellen des Kreuzes

Beachten Sie bitte, dass bei einer Erdbestattung die Friedhofspflicht besteht. Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen oder Wünschen einfach an – wir realisieren eine individuelle Beerdigung und Trauerfeier. Für eine perfekte Organisation arbeiten wir mit langjährigen und zuverlässigen Partnern zusammen.


Wir sind seit 1938 für Sie vor Ort – Schwarz Bestattungsdienst

Unser Familienunternehmen nimmt Ihnen vieles ab, damit Sie Zeit haben zu trauern. Zu unseren Leistungen gehören:

  • Individuelle Gestaltung von Bestattungs- und Trauerfeiern (auf Wunsch stille Beisetzung, Abschiednahme am offenen Sarg, Hausaufbahrungen)
  • Abholung vom Sterbeort Tag und Nacht, sonn- und feiertags
  • Überführungen weltweit
  • Beantragung von Sterbegeldansprüchen und Vorschusszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Behördengänge bei offiziellen Ämtern und Besorgung der Sterbeurkunden
  • Digitale Nachlassregelung in Zusammenarbeit mit Columba
  • Vorsorge zu Lebzeiten
  • Und vieles mehr

Auf uns können Sie sich verlassen, denn unser familiengeführtes Bestattungsunternehmen besteht aus diesem Grund seit über 80 Jahren. Wir sind Bestatter mit Empathie und Tradition. Unsere Familie unterstützt Sie in diesem schwierigen Lebensabschnitt. Kontaktieren Sie uns unter 089 4623760 und wir sind für Sie da.


Historie der Erdbestattung

Das Christentum beinhaltet den Glauben an die Auferstehung: an das Leben nach dem Tod. Damit die Wiedergeburt gewährleistet ist, wird ein intakter Leib vorausgesetzt. Denn das Weiterleben ist ausschließlich mithilfe der Einheit von Körper und Seele möglich. Diesem Grundsatz folgen auch das Judentum und der Islam. Deshalb ist die Erdbestattung fester Bestandteil der Glaubensbekenntnisse.

Christen folgen der Maxime, dass der Mensch von Gott aus Staub erschaffen wurde und nach seinem Tod wieder dazu verfällt. Die Evangelische Kirche gestattet seit 1920 die Feuerbestattung. Die Katholische Kirche erkannte sie mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Jahre 1963 als gleichwertig zur Erdbestattung an.

Ihr qualifiziertes Bestattungs­unternehmen seit 1938. Tag und Nacht für Sie da!